Canson® Papiere werden im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Anforderungen für chemische Stoffe, insbesondere REACH*, überwacht. Aussagen darüber, dass bestimmte Stoffe oder Stoffgruppen nicht enthalten sind, müssen sich auf den tatsächlich überprüften Umfang beschränken.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen.
REACH legt für die verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette unterschiedliche Verpflichtungen fest. Diese betreffen unter anderem besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), Beschränkungen sowie – je nach Anwendungsfall – die Weitergabe entsprechender Informationen.
Canson® arbeitet kontinuierlich daran, den Einsatz chemischer Stoffe bei der Entwicklung und Herstellung seiner Produkte zu kontrollieren. Umweltbezogene Verbesserungen werden kommuniziert, wenn sie auf konkrete Änderungen zurückzuführen sind und durch entsprechende Nachweise belegt werden können.
Das Engagement von Canson®: Der Verzicht auf giftige Stoffe in unseren Papieren ist aus zwei Gründen von wesentlicher Bedeutung: für die langfristige Erhaltung von Kunstwerken über Jahrhunderte hinweg und für die Verringerung der Umweltauswirkungen. Deshalb gehen wir über die Anforderungen der REACH-Verordnung hinaus und stellen den überwiegenden Teil unserer Künstlerpapiere säurefrei und ohne optische Aufheller her. Dadurch sind unsere Papiere alterungsbeständiger und vergilben weniger. Gleichzeitig tragen wir zum Schutz der Umwelt bei, indem wir den Einsatz gefährlicher Stoffe begrenzen, die potenziell von unseren Produktionsstandorten freigesetzt werden könnten.
*REACH: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe sowie zu den für diese Stoffe geltenden Beschränkungen.